





Grundsatz
Jedes Fanclub‑Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher Gewaltanwendung vor, während und nach dem Besuch von Spielen
oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München/des Fanclubs. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz endet die Mitgliedschaft
mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung!
Eine erneute
Aufnahme/Mitgliedschaft ist nicht mehr möglich!
§ 1 Name des Fanclubs
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Gegründet
am 28. Mai 2005 durch die Gründer: Rolf
Gerharz
Norbert König
Martin Theis
§ 2 Zweck des Fanclubs
Fußballspielen, der Austausch mit anderen Fanclubs, sowie eine positive
Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.
Ihre Mitglieder sind gehalten sich im Sinne des Fair-Play-Gedankens jederzeit sportlich fair zu verhalten. Dies gilt sowohl während der Austragung
von Fußballspielen, als auch außerhalb der Stadien in der Öffentlichkeit.
§ 3
Mitgliedschaft
· Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt,
·
Mitglied kann jeder werden, der die Satzungen des Fanclubs
anerkennt,
·
Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen,
·
Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters,
·
Mitglieder
ab 16 Jahren sind allein stimmberechtigt und haben in allen Versammlungen
beratende und beschließende Stimme.
·
Jedes
neue Mitglied, unabhängig vom Alter, entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr
von 10,00 €.
·
Soweit möglich, an allen Aktivitäten/ Veranstaltungen
des Fanclubs teilzunehmen,
·
Ihren
Mitgliedsbeitrag pünktlich zu zahlen,
·
Den
Grundsatz dieser Satzung in allen „Lebenslagen“ zu beherzigen.
· Der Ausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied den Vereinsfrieden schädigt.
·
Über eine mögliche Beschwerde des Mitglieds entscheidet der
Vorstand.
· Ein Mitglied kann zu jeder Zeit seine Mitgliedschaft kündigen.
Die
Kündigung ist schriftlich an den Vorsitzenden oder dessen Vertreter zu richten.
Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder können die Beiträge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgänger eingezahlt haben, nicht zurückfordern.
Sie haben kein Anrecht auf irgendwelche Vergütungen für
geleistete Dienste, noch auf das Vermögen des Fanclubs.
1 Vorsitzenden
§ 5
Neuwahlen
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren.
Die von der Mitgliederversammlung zu berufenden Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern für zwei Jahre gewählt.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im Voraus zu entrichten ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird wie folgt festgelegt:
unter zwölf Jahre : Beitragsfrei
von zwölf bis siebzehn Jahre: 12,00 Euro
ab achtzehn Jahre : 30,00 Euro
Die
Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich zum 01.August des laufenden Geschäftsjahres
und wird per Bankeinzug dem Fanclub-Konto zugeführt.
Eine
andere Zahlungsart ist nicht möglich.
Bei
Austritt aus dem Fanclub werden die Beiträge, sowie die einmalige
Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.
Bei Fahrten zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München haben die Mitglieder des Fanclubs ein Vorrecht - bis zu einer vom
Vorstand festgesetzten
Frist - auf die zur Verfügung stehenden Fahrplätze und Tickets.
Der Erwerb
von Tickets über den Fanclub darf nur den eigenen Bedarf abdecken.
Die gezielte Bestellung von Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (z.B. Internet Auktionen usw.) ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss
aus dem Fanclub
führen.
Prioritätenliste
:
2. Für Familienangehörige des Mitglieds(nur Eigenbedarf),
3. Sollte der Eigenbedarf der Fanclub Mitglieder gedeckt sein und noch Tickets zur Verfügung stehen, können diese an
Nichtmitglieder vergeben werden, die dem Fanclub sehr gut bekannt sind. Auf diese Tickets wird ein Aufschlag von 2,00 € erhoben.
Da nicht immer für alle Fanclub Mitglieder Tickets zur Verfügung stehen wird eine Liste angelegt, in der die Tickets im Rotationsprinzip vergeben werden.
Dabei sind die
vom Vorstand festgesetzten Fristen für die Ticketbestellung einzuhalten. Bei
Nichteinhaltung der Fristen entfällt der Anspruch auf Ticketzuteilung.
§ 9
Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Diese wird unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich einberufen.
Bei Fanclub internen Entscheidungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit über Annahme oder Ablehnung
eines Antrages. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend. Die Mitgliederversammlung ist das oberste
Organ des Fanclubs.
Sie fasst alle wichtigen Beschlüsse und ist zuständig für die Wahl des Vorstandes.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den 1. Vorsitzenden. Diese wird den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der
Versammlung zugestellt. Einzelheiten enthält die Einladung.
§ 10 Vereinslokal
Vereinslokal
ist die Gaststätte "Zum
Knusperhäuschen " Kadenbacher Str.7 in 56335 Neuhäusel,
Tel. 02620 / 2430
Die
Auflösung kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Sofern die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, werden der 1. und 2.
Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren des Fanclubs.
Eventuell
vorhandenes Vermögen wird einer karikativen Einrichtung zugeführt.
§ 12 Errichtung
Diese Satzung wurde am 28.05.2005 durch die Gründer errichtet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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Diese Satzung wurde am 15.10.2011 auf der Mitgliederversammlung geändert.
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