FC Bayern Fanclub Augst Westerwald

                                                                                                                                        

                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

 

           

Fanclub - Satzung

 

           Grundsatz

                         Jedes Fanclub‑Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher Gewaltanwendung vor, während und nach dem Besuch von Spielen

                         oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München/des Fanclubs. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz endet die Mitgliedschaft

                         mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung!

                    Eine erneute Aufnahme/Mitgliedschaft ist nicht mehr möglich!

           § 1    Name des Fanclubs

                        Der Fanclub führt den Namen

"FC Bayern Fanclub Augst - Westerwald"

 

                        mit Sitz in 56335 Neuhäusel.

                        Gegründet am 28. Mai 2005 durch die Gründer:   Rolf Gerharz

                                                                                               Norbert König

                                                                                               Martin Theis


           § 2    Zweck  des Fanclubs

                        Der Zweck ist die Förderung der Kameradschaft unter Bayern-Fans und die Unterstützung des FC Bayern München, der gemeinsame Besuch von

                        Fußballspielen, der Austausch mit anderen Fanclubs, sowie eine positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.

                        Ihre Mitglieder sind gehalten sich im Sinne des Fair-Play-Gedankens jederzeit sportlich fair zu verhalten. Dies gilt sowohl während der Austragung

                        von Fußballspielen, als auch außerhalb der Stadien in der Öffentlichkeit.

 

           § 3    Mitgliedschaft

                                ·         Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt,

                                ·         Mitglied kann jeder werden, der die Satzungen des Fanclubs anerkennt,

                                ·         Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen,

                                ·         Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,

                                ·         Mitglieder ab 16 Jahren sind allein stimmberechtigt und haben in allen Versammlungen beratende und beschließende Stimme.

                                ·         Jedes neue Mitglied, unabhängig vom Alter, entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 €.

                              Die Mitglieder verpflichten sich:

                                 ·         Soweit möglich, an allen Aktivitäten/ Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen,

                                 ·         Ihren Mitgliedsbeitrag pünktlich zu zahlen,

                                 ·         Den Grundsatz dieser Satzung in allen „Lebenslagen“ zu beherzigen.

                               Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, Austritt oder Tod.

                                 ·     Der Ausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied den Vereinsfrieden schädigt.

                                 ·      Über eine mögliche Beschwerde des Mitglieds entscheidet der Vorstand.

                                 ·     Ein Mitglied kann zu jeder Zeit seine Mitgliedschaft kündigen.

                                  Die Kündigung ist schriftlich an den Vorsitzenden oder dessen Vertreter zu richten.

 

                         Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder können die Beiträge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgänger eingezahlt haben, nicht zurückfordern.

                         Sie haben kein Anrecht auf irgendwelche Vergütungen für geleistete Dienste, noch auf das Vermögen des Fanclubs.

            § 4   Ämter

                Zur Leitung des Fanclubs werden folgende ehrenamtliche Ämter für zunächst 2 Jahre besetzt:
                    
    

                         1 Vorsitzenden

                         2.Vorsitzenden

                         Kassierer

                         Beisitzer

                         Beisitzer

                     § 5    Neuwahlen

                       Neuwahlen im Bereich des Vorstandes sowie dessen Entlastung erfolgen nur auf Antrag der Mitglieder.

                       Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren.

                       Die von der Mitgliederversammlung zu berufenden Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern für zwei Jahre gewählt.


           § 6    Mitgliedsbeitrag

                      Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der im Voraus zu entrichten ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird wie folgt festgelegt:

                      unter zwölf Jahre :                     Beitragsfrei

                      von zwölf bis siebzehn Jahre:          12,00 Euro

                      ab achtzehn Jahre :                    30,00 Euro  

 

                      Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich zum 01.August des laufenden Geschäftsjahres und wird per Bankeinzug dem Fanclub-Konto zugeführt.

                      Eine andere Zahlungsart ist nicht möglich.

                      Bei Austritt aus dem Fanclub werden die Beiträge, sowie die einmalige Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.

 

           § 7    Vorteile für Fanclubmitglieder

                       Bei Fahrten zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FC Bayern München haben die Mitglieder des Fanclubs ein Vorrecht - bis zu einer vom

                       Vorstand festgesetzten Frist - auf die zur Verfügung stehenden Fahrplätze und Tickets.

                       Der Erwerb von Tickets über den Fanclub darf nur den eigenen Bedarf abdecken.

                       Die gezielte Bestellung von Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (z.B. Internet Auktionen usw.) ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss

                       aus dem Fanclub führen.

           § 8    Ticketzuteilung

                      Prioritätenliste :

                      1.  Fanclub Mitglied (nur Eigenbedarf),

                      2.  Für Familienangehörige des Mitglieds(nur Eigenbedarf),

                      3.  Sollte der Eigenbedarf der Fanclub Mitglieder gedeckt sein und noch Tickets zur Verfügung stehen, können diese an

                           Nichtmitglieder vergeben werden, die dem Fanclub sehr gut bekannt sind. Auf diese Tickets wird ein Aufschlag von 2,00 € erhoben.

                Anmerkung :

                      Da nicht immer für alle Fanclub Mitglieder Tickets zur Verfügung stehen wird eine Liste angelegt, in der die Tickets im Rotationsprinzip vergeben werden.

                      Dabei sind die vom Vorstand festgesetzten Fristen für die Ticketbestellung einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen entfällt der Anspruch auf Ticketzuteilung.

           § 9     Mitgliederversammlung

 

                      Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung  statt. Diese wird unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich einberufen.

                      Bei Fanclub internen Entscheidungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit über Annahme oder Ablehnung

                      eines Antrages. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend. Die Mitgliederversammlung ist das oberste

                      Organ des Fanclubs.

                      Sie fasst alle wichtigen Beschlüsse und ist zuständig für die Wahl des Vorstandes.

                      Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den 1. Vorsitzenden. Diese wird den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der

                      Versammlung zugestellt. Einzelheiten enthält die Einladung.

 
                 
  § 10    Vereinslokal

                      Vereinslokal ist die Gaststätte  "Zum Knusperhäuschen " Kadenbacher Str.7 in 56335 Neuhäusel, Tel. 02620 / 2430

                   § 11    Auflösung

                      Die Auflösung kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

                      Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, werden der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren des Fanclubs.

                      Eventuell vorhandenes Vermögen wird einer karikativen Einrichtung zugeführt.

 

           § 12    Errichtung

                      Diese Satzung wurde am 28.05.2005 durch die Gründer errichtet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

                     Neuhäusel, 28. 05. 2005

                      Diese Satzung wurde am 15.10.2011 auf der Mitgliederversammlung geändert.

                     Neuhäusel, 15. 10. 2011

Offiziell beim  FC Bayern München im Fanclubverzeichnis eingetragen
Augst - Westerwald
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